Verkehrsrechtsschutzversicherung

Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme die Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Fahrzeugs. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt. Die Verkehrs - Rechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, verteidigt in Strafverfahren, bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist vor allem für Autofahrer sinnvoll, die ohne Vollkasko oder Auto-Schutzbrief oft im Ausland unterwegs sind. Verkehrsunfälle im Ausland sind wegen unterschiedlicher Rechtslage, Sprachschwierigkeiten oder Strafkautionen voller Tücken. Der Verkehrsrechtsschutz gilt in der Regel in Europa und den Mittelmeerländern. Nicht versichert sind in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung juristische Auseinandersetzungen, bei Halte- und Parkverstößen sowie die Abwehr von Schadenersatzforderungen Dritter.

Privat-Rechtsschutzversicherung (auch. Familien-Rechtsschutzversicherung)

Sie deckt den Grundbedarf privater Haushalte für Familien, Paare und Singles ab. Die Rechtsschutzversicherung für die Familie umfasst den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Ebenfalls ist der mitwohnende Lebensgefährte versichert, wenn dies der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird und diese die Mitversicherung schriftlich bestätigt, oder dies in der Police aufführt. Der Schutz umfasst Schadenersatzansprüche Dritter, Straf- und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten bei Kauf- und Reparaturverträgen und Auseinandersetzungen im Steuer- oder Sozialrecht.

Achtung !

Die klassische Rechtsschutzversicherung leistet nicht in Rechtsstreitigkeiten wie z. B. bei Familien und erbrechtlichen Streitigkeiten. Hier werden ausschließlich die Kosten für eine Beratung erstattet. Scheidungsverfahren müssen generell selbst getragen werden. Ebenfalls sind Baurechtstreitigkeiten nicht versichert. Der Einschluss des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden.